Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Landhaus Hubertus, Soltau

§1
Zwischen dem Besteller und dem Hotel Landhaus Hubertus, zukünftig Hotel genannt, kommt ein Vertrag zustande, sobald das Hotel bestellte Zimmer, Tagungsräume oder andere Leistungseinheiten - gleichviel mündlich oder schriftlich- bestätigt und damit zugesagt hat. Eine Reservierung gilt hier als Bestellung. Der Vertrag kommt in der Form zustande, wie er zugesagt worden ist. Erfolgt eine schriftliche Bestätigung, so gilt deren Inhalt als vereinbart, ohne dass der so zustande gekommene Vertrag einseitig gekündigt werden kann. Die Person unseres Vertragspartners ergibt sich aus seiner Bezeichnung im Bestätigungsschreiben. Sollten in diesem die Vertretungs- verhältnisse falsch angezeigt sein, ist dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§2
Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen sind für beide Parteien bindend. Spätestens bis zum Ablauf des vereinbarten Verfalldatums werden die definitiven Termine festgelegt. Geschieht das nicht, erlischt die Vorreservierung.

§3
Die Hotelzimmer stehen vom Anreisetag 15.00 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, die Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

§4
Das Hotel ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Veranstaltungsräume und bestimmter Zimmer sicherzustellen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so behält sich das Hotel eine kurzfristige Änderung vor, ohne dass dieses Schadensersatzansprüche auslöst.

§5
Abbestellungen bedürfen der Schriftform. Da Um- und Abbestellungen auch für das Hotel mit hohen Kosten verbunden sind , gilt als vereinbart 60% des vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist von 30 bis 14 Tagen, 80 % des vereinbarten Leistungspreises bei einer Stornofrist von weniger als 2 Wochen. Der Betrag ist fällig mit der Mitteilung der Stornierung. Die vorstehende Regelung gilt für Hotelbuchungen bis einschließlich 14 Personen (ab 15 Personen gelten die Regelungen für Gruppenreisen, siehe § 6) Grundsätzlich ist das Hotel bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. gelingt dieses entstehen dem Besteller keine Kosten. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart.

§6
Als Gruppenreisen gelten Reservierungen ab 15 Personen. Ab - und Umbestellungen bedürfen der Schriftform. Hier gilt folgendes als vereinbart Bei einer Stornofrist von weniger als 2 Monaten gelten folgende Stornogebühren: 80 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Frühstück, 70 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Halbpension. Der Betrag ist fällig mit der Mitteilung der Stornierung. Grundsätzlich ist das Hotel bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses, entstehen dem Besteller keine Kosten. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart.

§7
Ändert sich bei Veranstaltungen die Anzahl der Personen, so ist dies mit einer Anzeige von 2 Tagen vorher ohne Kosten möglich. Soweit Spezialmenüs vereinbart sind ist die Umbestellungsfrist 7 Tage.

§8
Der Besteller haftet als Veranstalter für die Bezahlung etwaiger von Teilnehmern in Anspruch genommene Leistungen sowie für Beschädigungen am Inventar des Hauses.

§9
Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.

§10
Beruft sich der Besteller auf eine von der üblichen Preisliste des Hotels abweichende Festpreisvereinbarung, so obliegt ihm dafür die Beweislast. Liegt zwischen Reservierung und Durchführung einer Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten, so ist der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Preis maßgebend.

§11
Das Hotel ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Minderung des vereinbarten Leistungspreises sind jedoch aufgrund solcher Defekte nicht möglich. Für Verluste und / oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Gäste- Fahrzeuge jeglicher Art - gleich aus welchem Rechts- grund - ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.

§12
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Soltau